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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Compact Security, Inhaber Stefan Kubitzkym, Kleckerwaldstr. 74, 21227 Bendestorf im nachfolgenden CS genannt, übt seine Tätigkeit im Personenschutz, Hotelsicherheit, Veranstaltungsschutz, Objektschutz, Detektei, Fahr- und Shuttle Service, sowie mit Medien- und Veranstaltungsservice, Handel von Sicherheitsartikel und -Technik aus. CS erbringt seine Tätigkeit als Dienstleistung, wobei es sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggeber im nachfolgenden AG genannt und CS werden in besonderen Verträgen vereinbart. CS ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und Berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern allein verantwortlich. Die AGB´S können ohne Angaben von Gründen jederzeit durch CS geändert werden.
2. Ausführung
CS entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Art und Weise der Auftragsdurchführung und der Auswahl des zur Ausführung erforderlichen Personals oder Unternehmens, wenn vertraglich nichts anderes geregelt ist.. CS hält sich das Recht zur Erfüllung seiner Aufgaben vor, die Personalstärke den Erfordernissen des jeweiligen Auftrages anzupassen. Nachträgliche Anweisungen des AG z. B. auf zahlenmäßige Beschränkung des eingesetzten Personals müssen CS mindestens 48 Stunden vor dem jeweiligen Einsatz übermittelt werden und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch CS. Das Weisungsecht über das von CS eingesetzte Personal oder Unternehmen liegt ausgenommen bei Gefahr im Verzuge bei CS.
3. Nachunternehmer
CS ist berechtigt sich unter Gewährleistung der Beachtung behördlicher Vorschriften zur Leistungserbringung geeigneter und zuverlässiger Mitarbeiter Unternehmen zu bedienen, wobei allein CS Vertragspartner bleibt und für die Erbringung der vertraglichen Verpflichtungen zuständig ist. Der AG verpflichtet sich, das von CS eingesetzte Personal oder Unternehmen weder mittelbar noch unmittelbar abzuwerben bzw. dies zu versuchen, dies gilt auch für künftige Aufträge. Der AG darf Personal oder Unternehmen, welches ihm von CS zur Verfügung gestellt wird, während der Dauer des Vertrages und 2 Jahre nach dessen Ablauf weder mittelbar noch unmittelbar noch direkt noch über Dritte beschäftigen. Verstößt der Auftraggeber nachweislich gegen die vereinbarte Unterlassungsverpflichtung, so verpflichtet er sich unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 10.000,- € für jeden einzelnen Verstoß, wobei es CS unbenommen bleibt, die Entstehung eines höheren Schadens nachzuweisen.
4. Vergütung
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, wird auf Grundlage der vereinbarten Preise und Konditionen nach tatsächlichem Aufwand und Leistung abgerechnet. Alle anfallenden auftragsbezogenen Sonderausgaben, die zur Ausübung und Erfüllung der zu erbringenden Leistung erforderlich sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden gegen Beleg abgerechnet. Sonderausgaben wie: Reisekosten, Übernachtungen, Spesen, Treibstoff, Anmietungen, Eintritte, Telefon-, Park-, Maut-, Straßen- und Fahrgebühren.
5. Preisänderungen
CS behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit auch für bereits vereinbarte Aufträge anzupassen. Die Preisänderung wird für vereinbarte und bestätigte Aufträge nach entsprechender Mitteilung wirksam. Im Falle einer Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung ist innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Information des Kunden über die Preiserhöhung schriftlich gegenüber CS zu erklären.
6. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungserstellung erfolgt unmittelbar nach geleisteter Dienstleistung oder monatlich, wenn nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig, CS ist berechtigt, 30 Tage nach Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 8 %, so wie Mahnkosten in Höhe von EURO 15,- pro Mahnung zu berechnen . Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nicht oder unvollständig bezahlte Rechnungen zum Inkasso zu geben. Die dafür anfallenden Kosten sind vom Schuldner zu tragen. Bei Zahlungsverzug ist CS berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen für den Auftraggeber auszusetzen sowie bereits gebuchte Dienstleistungen oder Bestellungen auf Kosten des Auftraggebers zu Stornieren. Ein Zurückweisungsrecht besteht außerdem in allen Fällen einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Gegen Einwendungen von Einzelpositionen der Rechnung ist unverzüglich eine schriftliche Begründung zu senden. Einwendungen werden nur innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung berücksichtigt. Danach gilt die Rechnung als Sachlich und rechtlich anerkannt.
7. Vertragslaufzeit
Die Vertragsdauer richtet sich nach den definierten Leistungszeiten vom jeweiligen Projektauftrag , oder nach gesondert geregelter Schriftlicher Vereinbarung.
8. Beanstandungen
Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Betriebsleitung des Unternehmens zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden. Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Lösung des Vertrages, wenn der Unternehmer nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist, spätestens innerhalb von sieben Werktagen für Abhilfe sorgt. Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann CS seine Dienstleistung, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.
10. Haftung
Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unseren Erfüllungsgehilfen, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Schadenersatzansprüche direkt gegen die Mitarbeiter sind ausgeschlossen, sofern diese den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Der Unternehmer haftet für Schäden, die durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter, seine leitenden Angestellten, oder seine Mitarbeiter verursacht worden sind, soweit im Rahmen seines Haftpflichtversicherungsvertrages von Bewachungsunternehmen Versicherungsschutz gegeben ist. Es liegen die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und die Bedingungen für Bewachungsbetriebe uneingeschränkt Zugrunde. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind insbesondere Schäden, die mit der Eigentlichen Wachtätigkeit nicht im Zusammenhang stehen, wie die Bedienung von Maschinen und elektrischen oder ähnlichen Anlagen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich geltend zumachen Schadenaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seiner unverzüglichen Meldepflicht nicht nachkommt, gehen zu seinen Lasten. Die Höhe der Haftung ist begrenzt auf Personenschäden 2.000.000 € / Sachschäden 1.000.000 € / Vermögensschäden 100.000 €.
11. Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Tostedt, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes ist. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.
STAND 25.09.2007
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